Verwaltungsgerichtshof 91/03/0067

91/03/0067Verwaltungsgerichtshof22.04.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/03/0067

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.04.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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