Verwaltungsgerichtshof 91/03/0062

91/03/0062Verwaltungsgerichtshof15.01.1992

Regest

Alkoholbeeinträchtigung von 0,8 %o und darüber Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Blutabnahme Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Blutalkoholgehalt nach Art der Getränke Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung genossene Alkoholmenge Rückrechnung Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung ärztliches Gutachten Gutachten Ergänzung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/03/0062

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.01.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Salzburg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.690,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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