Verwaltungsgerichtshof 91/03/0055

91/03/0055Verwaltungsgerichtshof19.06.1991

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erlässe Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkomat Sachverhalt Neuerungsverbot Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/03/0055

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.06.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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