Verwaltungsgerichtshof 91/03/0051

91/03/0051Verwaltungsgerichtshof19.06.1991

Regest

Verfahrensbestimmungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/03/0051

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.06.1991

Spruch

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.594,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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