Verwaltungsgerichtshof 91/03/0043

91/03/0043Verwaltungsgerichtshof18.09.1991

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Feststellen der Geschwindigkeit Überschreiten der Geschwindigkeit Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/03/0043

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.09.1991

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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