Verwaltungsgerichtshof 91/03/0035

91/03/0035Verwaltungsgerichtshof29.01.1992

Regest

Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/03/0035

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.01.1992

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von je S 3.035,--, sohin zusammen von S 6.070,--, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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