Verwaltungsgerichtshof 91/03/0033

91/03/0033Verwaltungsgerichtshof03.07.1991

Regest

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Behandlung von Parteieinwendungen Ablehnung von Beweisanträgen Abstandnahme von Beweisen Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene Ablehnung eines Beweismittels

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/03/0033

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.07.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird in seinem Spruchpunkt I wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.570,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu eretzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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