Verwaltungsgerichtshof 91/03/0029

91/03/0029Verwaltungsgerichtshof18.12.1991

Regest

Geltungsbereich des StVO §5 Abs1 Verhältnis zu anderen Normen und Materien StVO

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/03/0029

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.12.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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