Verwaltungsgerichtshof 91/03/0010

91/03/0010Verwaltungsgerichtshof03.07.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/03/0010

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.07.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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