Verwaltungsgerichtshof 91/03/0008

91/03/0008Verwaltungsgerichtshof10.04.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/03/0008

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.04.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.450,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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