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91/02/0154•Verwaltungsgerichtshof 91/02/0154
91/02/0154Verwaltungsgerichtshof30.04.1992
Sachverständiger Entfall der Beiziehung Alkotest Wahlrecht Alkotest Verweigerung Strafnorm Mängel im Spruch Nichtanführung unvollständige Anführung Strafnorm Mängel im Spruch Divergenz Spruch Begründung Ablehnung eines Beweismittels
Der angefochtene Bescheid wird, soweit er die Übertretung des § 5 Abs. 2 und 2a lit. b StVO betrifft, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Kostenbegehren des Beschwerdeführers wird abgewiesen.
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