Verwaltungsgerichtshof 91/02/0154

91/02/0154Verwaltungsgerichtshof30.04.1992

Regest

Sachverständiger Entfall der Beiziehung Alkotest Wahlrecht Alkotest Verweigerung Strafnorm Mängel im Spruch Nichtanführung unvollständige Anführung Strafnorm Mängel im Spruch Divergenz Spruch Begründung Ablehnung eines Beweismittels

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/02/0154

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.04.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit er die Übertretung des § 5 Abs. 2 und 2a lit. b StVO betrifft, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Kostenbegehren des Beschwerdeführers wird abgewiesen.

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