Verwaltungsgerichtshof 91/02/0152

91/02/0152Verwaltungsgerichtshof30.04.1992

Regest

Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Beweiswürdigung Ermessen Grundsatz der Unbeschränktheit Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht freie Beweiswürdigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/02/0152

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.04.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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