Verwaltungsgerichtshof 91/02/0126

91/02/0126Verwaltungsgerichtshof29.01.1992

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/02/0126

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.01.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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