Verwaltungsgerichtshof 91/02/0123

91/02/0123Verwaltungsgerichtshof29.01.1992

Regest

Alkoholbeeinträchtigung unter 0,8 %o Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Blutabnahme Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Blutalkoholbestimmung Sachverhalt Neuerungsverbot Besondere Rechtsgebiete Verhältnis Gericht - Verwaltungsbehörde freie Beweiswürdigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/02/0123

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.01.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.240,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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