Verwaltungsgerichtshof 91/02/0108

91/02/0108Verwaltungsgerichtshof25.09.1991

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Justizwesen und Grundverkehr Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Bescheide von Kollegialbehörden iSd B-VG Art133 Z4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/02/0108

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.09.1991

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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