Verwaltungsgerichtshof 91/02/0087

91/02/0087Verwaltungsgerichtshof25.09.1991

Regest

Beweismittel Zeugenbeweis Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Gegenüberstellung Fragerecht Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Zeugenbeweis

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/02/0087

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.09.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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