Verwaltungsgerichtshof 91/02/0018

91/02/0018Verwaltungsgerichtshof20.03.1991

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Verbesserungsauftrag Ausschluß Berufungsverfahren Fehlen des begründeten Rechtsmittelantrages

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/02/0018

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.03.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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