Verwaltungsgerichtshof 91/02/0016

91/02/0016Verwaltungsgerichtshof20.02.1991

Regest

Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Verbesserungsauftrag Ausschluß Berufungsverfahren

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/02/0016

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.02.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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