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91/02/0014•Verwaltungsgerichtshof 91/02/0014
91/02/0014Verwaltungsgerichtshof15.05.1991
Alkoholbeeinträchtigung Fahrtüchtigkeit Alkoholbeeinträchtigung Sturztrunk Alkotest Verweigerung Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkomat Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkotest Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Blutabnahme Verhältnis zu anderen Normen und Materien StVO freie Beweiswürdigung
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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