Verwaltungsgerichtshof 91/02/0004

91/02/0004Verwaltungsgerichtshof20.02.1991

Regest

Alkotest Verweigerung Beweismittel Zeugenbeweis Gegenüberstellung Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkotest Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/02/0004

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.02.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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