Verwaltungsgerichtshof 91/01/0212

91/01/0212Verwaltungsgerichtshof18.03.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/01/0212

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.03.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 505,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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