Verwaltungsgerichtshof 91/01/0206

91/01/0206Verwaltungsgerichtshof04.11.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/01/0206

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.11.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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