Verwaltungsgerichtshof 91/01/0190

91/01/0190Verwaltungsgerichtshof17.06.1992

Regest

Eintritt und Umfang der Rechtswirkungen von Entscheidungen nach AVG §68

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/01/0190

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.06.1992
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1992:1991010190.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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