Verwaltungsgerichtshof 91/01/0168

91/01/0168Verwaltungsgerichtshof18.12.1991

Regest

Fertigungsklausel Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Instanzenzug Zuständigkeit Besondere Rechtsgebiete Verfahrensrechtliche Bescheide Zurückweisung Kostenbescheide Ordnungs- und Mutwillensstrafen Verbesserungsauftrag Ausschluß

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/01/0168

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.12.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet ABGEWIESEN; insoweit sie eine Verletzung der Entscheidungspflicht geltend macht, wird sie ZURÜCKGEWIESEN.

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