Verwaltungsgerichtshof 91/01/0165

91/01/0165Verwaltungsgerichtshof18.12.1991

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Vorweggenommene antizipative Beweiswürdigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/01/0165

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.12.1991

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Jeder der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 505,-- (insgesamt S 1.010,--) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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