Verwaltungsgerichtshof 91/01/0149

91/01/0149Verwaltungsgerichtshof26.02.1992

Regest

Anspruch auf Sachentscheidung Besondere Rechtsgebiete Instanzenzug Zuständigkeit Besondere Rechtsgebiete Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/01/0149

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.02.1992

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Bundeshauptstadt Wien hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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