Verwaltungsgerichtshof 91/01/0112

91/01/0112Verwaltungsgerichtshof18.09.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/01/0112

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.09.1991

Spruch

Das Verfahren wird wegen Unterlassung der Behebung eines Mangels gemäß §§ 33 Abs. 1 und 34 Abs. 2 VwGG eingestellt.

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