Verwaltungsgerichtshof 91/01/0099

91/01/0099Verwaltungsgerichtshof18.09.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/01/0099

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.09.1991

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat jedem der Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.110,-- (insgesamt S 20.220,--) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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