Verwaltungsgerichtshof 91/01/0051

91/01/0051Verwaltungsgerichtshof22.01.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/01/0051

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.01.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und der Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von S 11.360,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren der Mitbeteiligten wird abgewiesen.

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