Verwaltungsgerichtshof 91/01/0033

91/01/0033Verwaltungsgerichtshof16.10.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/01/0033

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.10.1991

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die beiden Beschwerdeführer haben dem Land Wien Aufwendungen von insgesamt S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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