Verwaltungsgerichtshof 91/01/0032

91/01/0032Verwaltungsgerichtshof18.09.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/01/0032

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.09.1991

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Jeder der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 1.011,66 (insgesamt S 3035,--) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der belangten Behörde wird abgewiesen.

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