Verwaltungsgerichtshof 91/01/0026

91/01/0026Verwaltungsgerichtshof16.10.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/01/0026

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.10.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.690,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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