Verwaltungsgerichtshof 91/01/0009

91/01/0009Verwaltungsgerichtshof18.09.1991

Regest

Ablehnung eines Beweismittels Beweismittel Zeugenbeweis Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/01/0009

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.09.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.420,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.