Verwaltungsgerichtshof 91/01/0002

91/01/0002Verwaltungsgerichtshof13.02.1991

Regest

Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/01/0002

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.02.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

Der Antrag auf Zuerkennung von Verfahrenskosten wird abgewiesen.

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