Verwaltungsgerichtshof 90/19/0597

90/19/0597Verwaltungsgerichtshof22.03.1991

Regest

Beweise Beweismittel Grundsatz der Unbeschränktheit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/19/0597

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.03.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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