Verwaltungsgerichtshof 90/19/0590

90/19/0590Verwaltungsgerichtshof15.04.1991

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Inhalt der Berufungsentscheidung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/19/0590

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.04.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.630,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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