Verwaltungsgerichtshof 90/19/0583

90/19/0583Verwaltungsgerichtshof15.04.1991

Regest

Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/19/0583

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.04.1991

Spruch

1. den Beschluß gefaßt:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen, soweit sie sich gegen die Schuldsprüche richtet;

2. zu Recht erkannt:

Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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