Verwaltungsgerichtshof 90/19/0571

90/19/0571Verwaltungsgerichtshof17.12.1990

Regest

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Faktische Amtshandlungen siehe Art 129a Abs1 Z2 ( früher Art 131a B-VG) Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/19/0571

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.12.1990

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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