Verwaltungsgerichtshof 90/19/0558

90/19/0558Verwaltungsgerichtshof04.03.1991

Regest

Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/19/0558

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.03.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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