Verwaltungsgerichtshof 90/19/0555

90/19/0555Verwaltungsgerichtshof04.09.1992

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/19/0555

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.09.1992

Spruch

1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

2. Dem Antrag des Beschwerdeführers auf Abtretung der Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof wird nicht Folge gegeben.

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