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90/19/0555•Verwaltungsgerichtshof 90/19/0555
90/19/0555Verwaltungsgerichtshof04.09.1992
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz
1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
2. Dem Antrag des Beschwerdeführers auf Abtretung der Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof wird nicht Folge gegeben.
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