Verwaltungsgerichtshof 90/19/0537

90/19/0537Verwaltungsgerichtshof26.04.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/19/0537

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.04.1991

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 21.245,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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