Verwaltungsgerichtshof 90/19/0535

90/19/0535Verwaltungsgerichtshof18.02.1991

Regest

Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt Jagdkarte Entzug Beschwerdeführer Anwaltszwang Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/19/0535

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.02.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.530,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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