Verwaltungsgerichtshof 90/19/0507

90/19/0507Verwaltungsgerichtshof27.04.1992

Regest

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/19/0507

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.04.1992
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1992:1990190507.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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