Verwaltungsgerichtshof 90/19/0497

90/19/0497Verwaltungsgerichtshof30.09.1991

Regest

Verhältnis zu anderen Materien und Normen VwGG Beschwerdeerhebung an VwGH Versäumung der Einbringungsfrist siehe VwGG §26 Abs1 (vor WV 1985/10:lita) Z1 sowie Mangel der Rechtsfähigkeit Handlungsfähigkeit Ermächtigung des EinschreitersRechtsgrundsätze Fristen Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des Einschreiters

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/19/0497

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.09.1991
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1991:1990190497.X00

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