Verwaltungsgerichtshof 90/19/0465

90/19/0465Verwaltungsgerichtshof04.09.1992

Regest

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/19/0465

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.09.1992

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Jeder Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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