Verwaltungsgerichtshof 90/19/0435

90/19/0435Verwaltungsgerichtshof22.10.1990

Regest

Jagdschaden Wildschaden Schadenersatzpflicht Vorschriften über die Jagdbetriebsführung jagdliche Verbote Abschußplan Durchführung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/19/0435

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.10.1990

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 10.500,-- je binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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