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90/19/0435•Verwaltungsgerichtshof 90/19/0435
90/19/0435Verwaltungsgerichtshof22.10.1990
Jagdschaden Wildschaden Schadenersatzpflicht Vorschriften über die Jagdbetriebsführung jagdliche Verbote Abschußplan Durchführung
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 10.500,-- je binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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