Verwaltungsgerichtshof 90/19/0341

90/19/0341Verwaltungsgerichtshof22.10.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/19/0341

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.10.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.650,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.