Verwaltungsgerichtshof 90/19/0305

90/19/0305Verwaltungsgerichtshof18.02.1991

Regest

Ermessen besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/19/0305

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.02.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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