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90/19/0266•Verwaltungsgerichtshof 90/19/0266
90/19/0266Verwaltungsgerichtshof24.09.1990
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast
N. gegen Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien vom 21. Dezember 1989, Zl. SD 246/89, betreffend Erlassung eines befristeten Aufenthaltsverbotes
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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