Verwaltungsgerichtshof 90/19/0266

90/19/0266Verwaltungsgerichtshof24.09.1990

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/19/0266

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.09.1990
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1990:1990190266.X00

Spruch

N. gegen Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien vom 21. Dezember 1989, Zl. SD 246/89, betreffend Erlassung eines befristeten Aufenthaltsverbotes

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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