Verwaltungsgerichtshof 90/19/0265

90/19/0265Verwaltungsgerichtshof28.01.1991

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Tod des Beschwerdeführers

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/19/0265

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.01.1991

Spruch

Das Verfahren wird eingestellt.

Ein Kostenzuspruch an die belangte Behörde findet nicht statt.

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